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Aktiengesellschaften sind gesetzlich verpflichtet ihre Jahresrechnung durch eine Revisionsstelle prüfen zu lassen. Eine unabhängige Revisions- oder Kontrollstelle kann aber auch in der GmbH, bei Stiftungen und im Vereinswesen sehr nützlich sein. |
| Abschlussprüfungen | |
| Konzernrechnungsprüfungen | |
| Prüfungen von Gründerberichten/ Sacheinlagen | |
| Prüfberichte zu Kapitalerhöhungen oder Kapitalherabsetzungen | |
| Deliktprüfungen | |
| Spezialprüfungen jeglicher Art |
Mitglied des Schweizerischen Verbandes für Rechungslegung und Controlling VEB |