Informationen |
Steuern 1: Neues Bundesgesetz über die MehrwertsteuerAm 1. Januar 2010 trat das neue Bundesgesetz über die Mehrwertsteuer in Kraft. Es enhthält folgende wesentliche Anpassungen:
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Steuern 2: Straflose SelbstanzeigeAuf den 1. Januar 2010 wurde die straflose Selbstanzeige eingeführt. Bei der Offenlegung einer Steuerhinterziehung wird einmalig auf die Busse verzichtet. Die ordentliche Nachsteuer und der Verzugszins sind jedoch wie bis anhin für die letzten zehn Jahre zu entrichten. Das Privileg kann allerdings nur einmal in Anspruch genommen werden. |
Steuern 3: Freigrenze für ZinsennMit dem Unternehmenssteuerreformgesetz II ändert auch das Bundesgesetz über die Verrechnungssteuer. Das bisher geltende Sparheftprivileg fällt auf den 1. Januar 2010 weg. Bis anhin galt ein Freibetrag von CHF 50.- für ‚auf den Namen lautende Spar-, Einlage- oder Depositenhefte und Spareinlagen‘. Neu sind die Zinsen aller Kundenguthaben von der Verrechnungssteuer ausgenommen, wenn der jährliche Zinsertrag nicht mehr als CHF 200.- beträgt. |
Steuern 4: Wegfall der Dumont-Praxis beim LiegengeschaftsunterhaltSeit dem 1. Januar 2009 gilt die Dumont-Praxis im Kanton Bern nicht mehr. Somit können die Unterhaltskosten, die im Jahr 2009 in Rechnung gestellt worden sind, auch bei neu erworbenen, vernachlässigten Liegenschaften vollumfänglich abgezogen werden. |
Steuer 5: Entlastung von Dividenden auch bei der Direkten BundessteuerFür Dividenden aus Beteiligungen an Kapitalgesellschaften oder Genossenschaften wird, bei der direkten Bundessteuer, ab dem Steuerjahr 2009 der für das steuerbare Gesamteinkommen massgebliche Steuersatz um 40% herabgesetzt. Befinden sich die Beteiligungen im Geschäftsvermögen, werden die Dividenden nur zu 50% besteuert. |
Steuern 6: Beiträge an Säule 3a: höhere Abzüge möglichDie Maximalbeiträge der Säule 3a für das Steuerjahr 2009 betragen CHF 6‘566 für Steuerpflichtige mit Beiträgen an die 2. Säule (BVG/Pensionskasse) und 20% des Erwerbseinkommens, höchstens CHF 32‘0832 für Steuerpflichtige ohne 2. Säule. |
KennzahlenUnter den nachfolgenden Stichworten finden Sie nützliche Kenndaten: AbgabetermineNachfolgend die wichtigsten wiederkehrenden gesetzlichen Termine und die vordefinierten Abgabetermine bei den Behörden des Kantons Bern im Überblick: |
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